Apple bietet mehr als die gesetzliche Gewährleistung! [Updated]5 min read

Apple 13. Januar 2013 4 min read
Handelszeitung - Fauler Apfel

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Apple bietet mehr als die gesetzliche Gewährleistung! [Updated]5 min read

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Der Bundesrat hat entschieden, dass die auf zwei parlamentarische Initiativen zurückgehende Revision des Obligationenrechts (OR) auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt wird. Dann haben Schweizerinnen und Schweizer im Minimum 2 Jahre Gewährleistung beim Kauf eines neuen Gerätes.

In der Mitteilung der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann man nachlesen:

Nach geltendem Recht haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nur während eines Jahres für Mängel an der gekauften Sache. Dies führt häufig dazu, dass die Rechte des Käufers verjährt sind, bevor er den Mangel überhaupt entdeckt hat. Die Verlängerung der Frist auf zwei Jahre entschärft dieses Problem. Der Verkäufer hat bei neuen Waren zudem keine Möglichkeit mehr, die Frist im Vertrag zu verkürzen. Bei Occasionwaren kann die Frist allerdings verkürzt werden, sie muss aber mindestens ein Jahr betragen. Die neue Regelung entbindet den Käufer jedoch nicht von seiner Pflicht, die Kaufsache direkt nach dem Kauf auf Mängel zu untersuchen und dem Verkäufer zu melden.

Wir sprechen hier also nicht von der Garantie, sondern von der Gewährleistung. Selbst im obligatorischen Recht wird ganz klar zwischen Garantie und Gewährleistung unterschieden. Hier meine Erklärung dazu:

  • Die Garantie ist ein freiwilliger, aber bindender, Vertrag zwischen einem Käufer und einem Garantiegeber, welcher dem Käufer ein Garantieversprechen ab gibt. Von Gesetzes wegen, muss kein Hersteller oder Verkäufer eine Garantie dem Käufer abgeben.
  • Die Gewährleistung bestimmt die Rechtsfolgen und Ansprüche, die dem Käufer im Rahmen eines Kaufvertrags zustehen, bei dem der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat. Um einen Anspruch geltend machen zu können, muss der Käufer die Ware bei Empfang prüfen und die festgestellten Mängel sofort rügen. Verletzt der Käufer diese Obliegenheiten, so verwirkt er seine Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

In der Handelszeitung ist vor wenigen Tagen ein Artikel aufgetaucht in dem der Journalist Christian Bütikofer Apple als fauler Apfel bezeichnet und „Schummeln mit Unterschied «Garantie» und «Gewährleistung»“ und das Apple die gesetzlich vorgeschriebene Gratis-Garantie verweigere… Sein Artikel stützt sich auf eine Sendung des Konsumentenmagazin Kassensturz von SRF, welcher bereits mehrfach kritisiert wurde.

Immerhin lässt er die Mediensprecherin Andrea Brack von Apple Schweiz zu Wort kommen:

Apple erfüllt sämtliche Anforderungen der Gesetzeslage zur Gewährleistung, dies auch nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2013. Gemäss der Gesetzesänderung hat sich die unter die Schweizer Konsumentenrechte fallende Gewährleistungsfrist von 1 auf 2 Jahre verlängert. Zusätzlich zu eben dieser Gewährleistung, die vom Verkäufer gewährt wird, bietet Apple weiterhin eine einjährige Herstellergarantie an. Einzelheiten zu Apple’s Hardwaregarantie, die zusätzlich zu etwaigen Rechten aus Gewährleistung gilt, findet man hier:http://www.apple.com/chde/legal/warranty/. Kauft der Kunde von einem Schweizer Händler, so wird Apple auch in diesem Fall die oben erwähnte Hersteller-Garantie für ein Jahr gewähren. Die Möglichkeit, Ansprüche direkt bei Apple anzumelden (wieder Europa- oder weltweit) besteht dabei zusätzlich zu den Gewährleistungsrechten des Kunden, die er gegenüber dem Schweizer Händler geltend machen kann.

Apple bietet als neben der gesetzlichen Gewährleistung zusätzliche, freiwillige Garantien an welche man hier nachlesen kann. Und tatsächlich sprechen einige Punkte für Apple: Apple sieht sich auch in der Reparatur- oder Ersatzverpflichtung für Mängel, die nach der Ãœbergabe an den Kunden aufgetreten sind. Weiter gibt Apple freiwillig eine einjährige Herstellergarantie, egal wo man das Gerät gekauft hat. Auch im Ausland wird einem in jedem Apple Store geholfen.

Gewährleistung und Garantie von Apple

Bisher sind mir noch kaum Meldungen zu Ohren gekommen, dass Apple irgendwelche Garantie- oder Gewährleistungsansprüche nicht erfüllt haben sollte. Ganz im Gegenteil. Ich weiss von Apple-Geräten die im Interdiscount gekauft wurden, und nach einem Jahr nicht mehr funktionierten. Nicht nur, dass die Gewährleistungen nicht mehr galt, um das zu untersuchen wollte der Interdiscount auch noch Geld. Mit dem selben Gerät im Apple Store an der Bahnhofstrasse Zürich wurde dieses ohne Rückfrage mit einem neuen Gerät ersetzt.

Von solchen Geschichten könnte ich noch einige aufzählen… Meine Empfehlung lautet immer: ist das Apple Gerät defekt, am besten einen Termin an der Genius Bar im Apple Store vereinbaren und nicht zum Verkäufer gehen. In allen mir bisher bekannten Fällen wurden die Geräte anstandslos ersetzt, teilweise sogar wenn es um einen selbstverschuldeten Defekt ging.

Entweder hat der Handelszeitung Journalist Christian Bütikofer das Gesetz auch nicht so richtig verstanden, war auf der Suche nach einem Anti-Apple-Beitrag wegen den Leserzahlen, hat sich blind auf den Kassensturz verlassen oder aber fordert von Unternehmen generell über die gesetzlichen Mindestauflagen zu gehen! Im letzten Fall gehe ich also davon aus, dass Herr Bütikofer gerne auch freiwillig doppelt so viele Steuern bezahlt. Kommt ja schliesslich am Ende auch wieder allen zu Gute.

Bei dem Artikel in der Handelszeitung handelt es sich um einen schlecht recherchierten Artikel, bei dem ich einmal mehr den Qualitätsjournalismus suche… Bei anderen Gratisnachrichten hätte ich einen solchen Reisser-Artikel noch eher erwartet, aber nicht bei der Handelszeitung! Worin liegt nochmal der Unterschied zwischen ausgebildeten Journalisten und den Blogger?

Update 13.1.2013 21:45 Uhr
Was mich dringend interessieren würde, hacken hier alle auf der Theorie rum, oder gibt es Erfahrungen wonach Apple Geräte nicht ersetzt hat, welche durch den normalen Gebrauch defekt waren? Meine Erfahrungen und die, die mir zugetragen worden sind gehen eher dahin, dass Apple zu den kulantesten Hersteller gehört. Es ist nicht unüblich das Geräte auch Jahre nach Ablauf der Garantie ohne Worte ersetzt werden. In den wenigsten Fällen werden Geräte repariert, sondern gleich ersetzt. Wie sind da eure Erfahrungen?

Renato Mitra ist ein leidenschaftlicher Vollblut-Blogger. Apple Experte. MINI Fan. Kommuniziert leidenschaftlich gerne über digitale Kanäle. Ansonsten: Try, fail, think, learn, repeat.