
Das iPhone ist nach wie vor nicht offiziell in der Schweiz erhältlich. Das hält aber begeisterte Fans des Apple-Mobiltelefons nicht davon ab, sich die Geräte aus den USA importieren zu lassen. Einmal in der Schweiz angekommen, kann man das iPhone nur in Betrieb nehmen, wenn man den Sim-Lock umgeht. Während man früher ein halbes Technik-Studium abgeschlossen haben musste um den Sim-Unlock zu umgehen, kann man heute kostenlos Software beziehen und mit nur einem Klick freischalten.
In den Medien wird immer wieder aufgegriffen, dass es illegal sei ein iPhone zu hacken, oder das da eine gewisse rechtliche Grauzone besteht. Immer wieder fragt man sich wie illegal nun so ein iPhone in der Schweiz ist…
Nun, ein importiertes Gerät für private Zwecke freizuschalten und zu nutzen, der macht sich nicht strafbar. Wesentlich illegaler ist es, wenn die Freischaltung gewerbsmässig erfolgt oder die entsprechenden Entfernungstools angeboten oder gar verkauft werden. Besonders die Freischalt-Software welche in die ursprüngliche Apple Software des iPhones eindringt und die Funktion verändert sind ganz klar verboten! Dazu gehören unter anderem Jailbreak und ZiPhone!
Bisher ist Apple aber noch nicht gegen die Software-Hersteller vorgegangen. Warum nicht? Gäbe es keine Möglichkeit ein iPhone freizuschalten, so wären etwa 700’000 iPhones immer noch in den Lager von Apple und das ist in keinem Interesse aller Parteien. So wird Apple also nach wie vor ein Auge zu drücken und den Software-Schreiber lediglich das Leben erschweren mit regelmässigen Firmware Updates.
Vielleicht ist ja ein Anwalt unter Euch Leser und kann diesen Beitrag durch sein Wissen noch ergänzen, korrigieren oder verfeinern…Ich freue mich wie immer über Eure Feedbacks!
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auch ein unlocktes iphone zu verkaufen ist strafbar.
für zweifler hier noch die juristische grundlage:
Art. 144bis
Datenbeschädigung
1. Wer unbefugt elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder
übermittelte Daten verändert, löscht oder unbrauchbar macht, wird, auf
Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Hat der Täter einen grossen Schaden verursacht, so kann auf Freiheitsstrafe
von einem Jahr bis zu fünf Jahren erkannt werden. Die Tat wird von Amtes
wegen verfolgt.
2. Wer Programme, von denen er weiss oder annehmen muss, dass sie zu den in
Ziffer 1 genannten Zwecken verwendet werden sollen, herstellt, einführt, in
Verkehr bringt, anpreist, anbietet oder sonst wie zugänglich macht oder zu
ihrer Herstellung Anleitung gibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei
Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Handelt der Täter gewerbsmässig, so kann auf Freiheitsstrafe von einem Jahr
bis zu fünf Jahren erkannt werden.”
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a144bis.html
@killuminati: Danke für die Ergänzung. Das hab ich im Artikel tatsächlich vergessen obwohl ich es noch rein nehmen wollte. Interessant ist, dass in Deinem Beispiel eigentlich nur von der Software-Seite die Rede ist. Kann man davon ausgehen, dass Lösungen wie TurboSim oder iSim absolut straffrei sind? Denn weder die Technik noch die Software wird verändert!
sieht so aus, aber somit wäre es ja auch strafbar, wenn ich ein dokument auf dem computer des kollegen lösche (hab ich nicht gemacht!)??
naja, ich verstehe die sprache in der gesetzte verfasst werden sowieso nicht :D
@Jan: Och, das Jura-Geschwafel kann man immer nach Gusto auslegen. Ich verstehe es so, dass da Daten zu einem Urheberrechtlich geschützten Programm gemeint sind.
Also wenn das Dokument von Deinem Kollegen zu einem geschützten Programm gehört, und das löschen der Datei Auswirkungen auf das Programm hat, dann sieht es düster aus…
@Renato
Mist… Ich wusste, ich hätte mich heute kürzer fassen müssen. Ich hoffe ich habe kein Trauma gegen juristische Texte ausgelöst *g* ;-) Somit grosses ‘Sorry’, aber meine Nachricht wurde unbeabsichtig (viel) zu lang :-)
@killuminati
Bist du dir sicher das Art. 144 bis StGB im Falle eines ‘iPhone-Unlocking’ tatsächlich einschlägig ist?
@Jan
Goldrichtig erkannt ;-) Das Löschen von Daten auf dem PC deines Kollegen ist tatsächlich strafbar, sofern du dies unbefugterweise tust (eben 144bis Abs. 1 StGB).
Hi
Also wenn du dein iPhone für dich selber entsperrst, hast du sicher keine Konsequenzen zu tragen. Du kannst mit deiner Hardware und Software für dich alleine machen was du willst, das ist ja nicht “unbefugt” im oben genannten Sinne.
Bei dem genannten Artikel geht es mehr darum, dass du z.B. auf einem fremden PC eindringst und dort z.B. ein für den anderen wichtiges Word Dokument löschst oder den Text im Word Dokument kaputt machst… Das ist im Prinzip das Äquivalent zum Sachbeschädigungsartikel für Sachen im körperlichen Sinn.
Ich muss MartinThomas und Schaffhause zustimmen; Der besagte Artikel findet in vorliegendem Falle keine Anwendung. Die Datenmanipulation bezieht sich nicht auf Software, sondern wie der Name bereits sagt, auf Daten. Das Gesetz meint hiermit explizit die Übermittlung von Informationen auf elektronischem Wege.
ach kommt, fertig jetzt sonst wird man hier noch wahnsinnig :D
Morgen ist schliesslich der grosse tag (hoffentlich…)
Da stimmte ich MartinThomas und Schauffhausen zu. Es ist keine Datenmanipulation im Sinne der Artikel.
Wir befinden uns wieder einmal in einer Grauzone, wie bei Musik oder Filme herunterladen. In der Schweiz ist dies (noch) straffrei und natürlich nur, wer die Daten für privat verwendet und nicht anbietet. Der Artikel (leider nicht gefunden) sagt aus, dass Kopien (Backup) z.B einer MusikCD legal ist.
Wenn also die “Manipulation” am iphone ilegal ist, dürfte ich meinen Rechner nicht öffnen und darum rumbasteln oder Software draufspitzen.
Vielleicht wird die iphone Manipulation in anderen Ländern geahndet und Apple wird sicherlich alles erdenkliche versuchen (auf gesetzlichem Weg), um diese Manipulation zu unterbinden. Wir haben das grosse Glück in der Schweiz zu wohnen.
hi,
zum privaten gebrauch weiss ich nicht genau die juristische grundlage würde es aber als nicht strafbar einschätzen. erst unlock service, oder der verklauf von unlockten iphones (handys) privat oder gewerbsmässig ist laut schweizer gesetz strafbar.
da ich mir zuerst auch nicht sicher war wie es sich mit dem unlocken strafrechtlich verhält hab ich konkrete fragen bzgl iphone unlock und verkauf an einen telekom juristen gestellt der mir bestätigt hat dass das strafbar ist.
ebenso ist ja auch aus den 2 absätzen ablesbar wie der sachverhalt ist.
natürlich bleibt der satz; wo kein kläger- da kein richter, bestehen solange apple nicht aktiv wird.
Kurze Frage:
Wenn ich ein iPhone aus den USA bestelle und das dann hier unlocke – kann man das auf Deutsch umstellen und sind die Umlaute ä ö und ü auf der Tastatur vorhanden? Finde ich ziemlich wichtig zum E-Mail und SMS schreiben.
Danke im Voraus!
to Pete
Yepp. Das ist kein Problem. iClarified.com hat diverse Lösungen parat!
@humar:
das ist ja sau kompliziert! wie wärs mit ZiPhone?
ZiPhone oder iJailbreak.com ist alles was ihr braucht.
ALLES.
super einfach. aber das wissen die meisten von Euch ja schon.
Auf Deutsch kann man ohne Probleme umstellen, wenn deine firmware mindestens mit 1.1.3 laeuft.
Enjoy the iPhone !!
und freut Euch alle auf 2.0 und den AppStore…
Danke für all die Antworten!
@ salmosalar
Du hast angesprochen, dass mein ‘zukünftiges’ US iPhone mindestens mit der firmware 1.1.3 laufen muss, um auch Umlaute auf der Tastatur zu haben. Wenn ich das nun über einen Kollege in Chicago bestelle, nehme ich an, dass das der Fall sein wird?
Ist eigentlich egal. Du kannst das neue iPhone Wiederherstellen und gleich auf die aktuelle Firmware 1.1.4 herstellen, bzw. updaten und dann ZiPhone drüber laufen lassen. Ansonsten wir Dir in unserem Forum weitergeholfen: http://apfelblog.ch/forum/topi.....replies=28
Hallo Zusammen
Ich hab da ein kleines Problem und habe hier endlich einne Thread gefunden, der sich etwa mit diesem Thema befasst:
Folgendes: Vorgestern wurde mir mein Iphone geklaut (tja, kurz nicht aufgepasst…) Nun überlege ich mir, ob ich das Ganze bei der Polizei und anschliessend natürlich bei der Versicherung melden soll, ohne Konsequenzen zu befürchten. Da es ja aber eher so aussieht (nach obigen Kommentaren), dass der Besitz und das unlocken an sich nicht srafbar ist, sollte das Ganze kein Problem darstellen, oder sehe ich das falsch?
Weiter frage ich mich ber, welche Belege ich denn für die Versicherung beilege, da ich ja keine offizielle Quittung habe. Ich habe so an die VErkaufsbestätigung von Ebay, sowie an die Kreditkartenrechnung mit der Paypal-Belastung gedacht…, das gleiche für meine StealthSim, die man früher ja mal gebraucht hat und immer noch drin war. Hat jemand vielleicht andere Vorschläge?
vielen Dank für Eure Hilfe!
Also zu deinen Fragen @Schnitzel:
Das angeben bei der Polizei und Versicherung ist kein Problem. Du hast keine Konsequenzen zu befürchten.
Du MUSST eine Original Rechnung/Quittung haben, zumindest bei allen Versicherungen die ich kenne. Eine Verkaufsbestätigung von ricardo reicht zu 90% nicht, aber probieren kann man es ja immer.
Andere Vorschläge gibt es eigentlich nicht. Auf jeder Quittung von Apple ist die Seriennummer des jeweiligen iPhone notiert, das heisst das du nicht im Nachhinein eine Quittung von nem Kollegen nehmen kannst.
Sofern du noch die Seriennummer des iPhone hast sowie die SimNummer (Nicht Tel. Nummer sondern die SIM Nummer) kannst du das (iPhone? bin ich nicht 100%ig sicher) inkl. der Sim sperren lassen.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. Übrigens habe ich noch nicht mein Beileid ausgesprochen, tut mir echt leid für dich. So Idioten die klauen gibt es irgendwie immer mal wieder….
@ iPhoneUser:
genau vor so leuten habe ich auch angst, dass mein iPhone geklaut wird :S Ist ja in CH noch nicht erhältlich.
@Pinacol, ich denke dass man halt nicht allen und jedem sein iPhone unter die Nase reiben muss. Wenn du einer das iPhone extra provokant auf den Tisch legt, dann habe ich kein Bedauern mit der Person. Es ist natürlich immer noch falsch und nicht fair, aber mann kann gewisse Dinge auch provozieren….
Ich für meinen Teil versuche immer mehr, mein iPhone wie ein normales Handy zu nutzen, sprich es verschwindet in der Tasche wenn ich es nicht nutze.
Ich will mit dieser Aussage sicher kein illegales Verhalten, legitimieren. Aber wenn ich in Bern schaue wie manche geradezu rumprotzen mit dem iPhone, muss ich sagen dass man das “klauen” auch provozieren kann….
Ich erlebe immer wieder, dass Jugendliche z.B. im Starbucks das iPhone extra schön sichtlich auf den Tisch legen. Wenn möglich dabei noch das Display angelassen, so dass jeder sieht was es für ein Gerät ist….
Ich bin auch stolz auf mein iPhone, aber ich brauche doch keine “Bestätigung” von anderen, damit ich weiss wie toll das Gerät ist ;)
Kleines Update: Meine Versicherung bezahlt (hat bereits bezahlt) ohne Polizeimeldung und Belege zu verlangen den ganzen Schaden minus Selbstbehalt natürlich. Der Fall war bereits am Montagmorgen um 10 Uhr abgeschlossen, nachdem ich die Schadensmeldung am Sonntagabend im Internet ausgefüllt habe… Die nette Dame hat nur kurz per Telefon nachgefragt, ob das Iphone bei Wiederbeschaffung noch gleich teuer sei.
(hatte deas Iphon übrigens die ganze in der Jackentasche in einem kleinen Säckchen, da hat einer einfach reingegriffen und Glück gehabt, dass er ein Iphone gefunden hat…)
@SChnitzel:
bei welcher versicherung bist du denn? klingt nach einer schnellen, unbürokratischen und freundlichen lösung – so eine hätte ich auch gerne… :-)
Hallo an euch,
habe ein ähnliches problem wie schnitzel. hab mein ihone zwar noch aber es wurde von meinem kumpel ausversehn beschädigt. (wasserschaden)
nun die frage:
kann man das der versicherung meines kumpels melden oder muss man da angst haben, da ich das iphone unlocked habe, das ich strafrechtlich verfogt werde, oder zumindest keinen ersatz bekomme…?
kann das iphone auch ganz einfach in die werksauslieferung bringen.
dann ist es wieder gelocked.
hab aber keinen vertrag und damit hab ich das handy ja offiziell nie benutzen können.
einen kaufbeleg hab ich von ebay aber ob mir das was nützt bzw wie da die rechtliche lage ist…
ich hoffe das mich da jemand ein bissche aufklären könnte.
ich wäre dafür sehr dankbar!
mfg Andy
@Andy: Bisher hat sich die Polizei keine Mühe gemacht Unlocker zu jagen. Dazu müsste Apple Dich zuerst einmal verklagen. Probieren könntest Du es ja mal. Mal schauen ob die Versicherung dazu bereit ist.
Hm, das ist doch absolut LÄCHERLICH ! Sogar Steve Jobs ( Apple Big Boss ) , hat sein iPhone gejailbreakt.
Unlock und Jailbreak is doch scheiss egal.
Sobald du aber Cracked Apps brauchst ist es Illegal.
hallo ich habe da ne frage:
vor etwa einer woche fiel mir mein gejailbreaktes iphone 4 ins wasser… natürlich habe ich es sofort wieder heraus geholt aber es lief danach nicht mer nur wenn ich den sleep und homebutton gedrückt hielt, kam das apple zeichen und manchmal kam auch das zeichen dass ich es aufladen muss aber es half nichts.
also ging ich zum shop und lies es einschicken (ich habe eine zusätzliche versicherung falls so etwas passiert)
aber jetzt habe ich angst dass die leute das mit dem jailbreak herausfinden (was wahrscheinlich auch passiert) und wollte fragen ob jemand weiss wie so etwas bestraft wird, falls überhaupt…
vielen dank schon mal im voraus!!
LG Lorenus
(bin noch minderjährig)