Ktipp zeigt wie man gegen Lizenzbestimmungen verstösst1 min read

iPhone 18. Juni 2010 < 1 min read

author:

Ktipp zeigt wie man gegen Lizenzbestimmungen verstösst1 min read

Reading Time: < 1 minute

Das Schweizer Konsumenten-Magazin Ktipp muss sich voll und ganz den Kunden verschrieben haben. So sehr, dass man die Produkte-Piraterie fördert und nun auch noch über geltenden Lizenbestimmungen hinweg sieht!

In der Ausgabe 12/2010 im Artikel „SIMsalabim – und das iPhone ist entsperrt“ wird Schritt für Schritt erklärt, wie man ein iPhone vom SIM-Lock befreit:

Mit einem entsperrten iPhone lässt sich beim Telefonieren im Ausland viel Geld sparen. Der K-Tipp zeigt, wies geht.

Wie wir alle wissen, ist das keinesfalls erlaubt und wird in den Lizenzbestimmungen klar geregelt. Wer den Befreiungsschlag beim iPhone ausführt, verliert auch jegliche Ansprüche auf die Garantie.

Noch peinlicher ist aber, dass der „aktuelle“ Artikel aber schon mer als veraltet. Denn in der Anleitung wird noch von dem iPhone OS 3.1.2 ausgegangen. Mit der aktuellen iPhone OS Version 3.1.3 ist der Jailbreak so gar nicht mehr möglich.

Ich weiss nicht warum eine Konsumenteninformation immer wieder die Leser dazu verführen will gegen geltendes Recht zu verstossen. Braucht die eigene Rechtsberatung etwas mehr Aufträge?

(via zuercher88.ch)

Renato Mitra ist ein leidenschaftlicher Vollblut-Blogger. Apple Experte. MINI Fan. Kommuniziert leidenschaftlich gerne über digitale Kanäle. Ansonsten: Try, fail, think, learn, repeat.