Unterstützt Ktipp Produkt-Piraterie?3 min read

iPhone 8. September 2009 2 min read

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Unterstützt Ktipp Produkt-Piraterie?3 min read

Reading Time: 2 minutesiPhone Klone: KA08 - Mini Phone

Der Ktipp ist eine Schweizer Zeitschrift, die sich der Konsumenteninformation verschrieben hat. Durch Recherchen und Tests, will der Ktipp die Konsumentinnen und Konsumenten vor Fehlkäufen schützen und Betrüger entlarven. Im Grunde eine gute Sache.

Etwas stutzig wurde dann aber der ApfelBlog-Leser Donnerknall als er den folgenden Artikel gelesen hat: „iPhone-Klone haben Vor- und Nachteile“. Darin vergleicht der Ktipp Redaktor Darko Cetojevic das iPhone mit deren Klonen KA08, auch Mini Phone genannt, und das i9+. Beide Klone sehen dem Original äusserlich ähnlich aus. Beim dem KA08 ist zum Teil sogar noch der Apfel von Apple auf dem Gehäuse abgebildet. Beide Modelle verwenden die selben Icons im Hauptbildschirm, sind aber meistens mit anderen Funktionen hinterlegt.

Was Donnerknall dann aber gar nicht verstehen konnte war ein Hinweis ganz an Ende des Artikels:

Wichtig: Der Erwerb eines solchen iPhone-Klons ist legal.

Ich hab mich dann auch gefragt in wie weit das tatsächlich legal ist und meine entsprechenden Kontakte angeschrieben. Eine Informationsquelle, welche hier sicher weiterhelfen kann ist der Webauftritt Stop Piracy! Ein Auszug aus den FAQ’a:

Darf ich mit gefälschten oder unerlaubt kopierten Produkten handeln?
Nein: Der Handel mit Fälschungen und Raubkopien ist verboten. Sie riskieren insbesondere zivilrechtliche und strafrechtliche Sanktionen.

Darf ich gefälschte Markenprodukte kaufen und in die Schweiz einführen?
Nein. Weil Fälschung und Piraterie weltweit stark zunehmen und vermehrt Produkte betreffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Menschen gefährden, wurde es nötig, die Gesetze anzupassen. So ist seit 1. Juli 2008 auch der private Import von Design- und Markenfälschungen in die Schweiz verboten. Beim Grenzübertritt kann der Zoll gefälschte Waren einziehen, auch wenn es sich dabei um kleine Mengen zum ausschliesslich privaten Gebrauch handelt.

Wird man als Privatperson bestraft, wenn das Produkt am Zoll eingezogen wird?
Nein. Im Gegensatz zur Rechtslage in gewissen Nachbarländern (z.B. Italien und Frankreich) hat der Schweizer Gesetzgeber davon abgesehen, den privaten Gebrauch unter Strafe zu stellen. Das Ziel der neuen Regelung ist, gefälschte Produkte konsequent aus dem Verkehr zu ziehen.

Wird das Produkt selbst dann eingezogen, wenn man gar nicht wusste, dass es sich um eine Fälschung handelt?
Das Nichtwissen bzw. Nichterkennen einer Fälschung schützt nicht vor der Einziehung der Waren. Auch die Tatsache, dass ein Produkt bereits vor langer Zeit gekauft wurde, kann keine Abhilfe schaffen. Liegt dem Schweizer Zoll ein Antrag des Rechtsinhabers vor, können Fälschungen bei jeder Ein-, Aus- oder Durchfuhr zum privaten Gebrauch eingezogen und vernichtet werden.

Somit lernen wir, der Kauf von Produktfälschungen einer Privatperson in der Schweiz ist nicht strafbar. Jedoch das erstellen und der gewerbliche Handel mit Produktfälschungen steht unter Strafe. Sollte dem Zoll Produktfälschungen auffallen, so kann das Produkt ohne Entgeltung eingezogen werden. Würde also Apple Schweiz einen Antrag stellen, falls dieser nicht schon gestellt ist, so muss der Zoll Postlieferungen und Einfuhren kontrollieren und allenfalls die Produkte einziehen.

Ist man also im Besitz einer solchen Fälschung, muss man immer damit rechnen, dass die Fälschung eingezogen wird. Und so was wird von einer Konsumenteninformation unterstützt? Also, nicht nur Versicherungen unterstützen die Produktfälschungen, sondern auch Konsumenteninformations-Zeitschriften.

Renato Mitra ist ein leidenschaftlicher Vollblut-Blogger. Apple Experte. MINI Fan. Kommuniziert leidenschaftlich gerne über digitale Kanäle. Ansonsten: Try, fail, think, learn, repeat.